AGB Fernstudium
Allgemeine Geschäftbedingungen für das Studium sowie für die einzelnen Seminare und sonstigen Veranstaltungen
(allgemein: Leistungen)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Bitte lesen Sie diese genau durch, damit es zu keinen Unklarheiten kommen kann. Für mündliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen der Hundeschule Wolfacademy und dem /der Studenten, Seminar oder Veranstaltungsteilnehmern (im Folgenden allgemein Teilnehmer) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. auf der Homepage von der Hundeschule Wolfacademy oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die im Prospekt und/oder in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Die Wolfacademy behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf des Studiums, Seminarsoder sonstigen Veranstaltung (Leistungen) zu erklären, über die die Teilnehmer auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. Zudem behält sich die Wolfacademy vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. Die Wolfacademy ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.
Soweit die Leistungsbeschreibung eine Prüfung vorsieht, gewährleistet die Wolfacademy nicht, das der / die Teilnehmer die Prüfung besteht.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Nach Eingang einer Anmeldung per e-Mail erhält der / die Teilnehmer von der Wolfacademy die Vorlage für eine schriftliche Anmeldung sowie diese AGB von der Hundeschule Wolfacademy. Studenten erhalten zusätzlich einen ausführlichen Fragebogen. Die Wolfacademy verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung und im Fragebogen strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben. Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung bei der Hundeschule Wolfacademy kommt der Vertrag zwischen diesem und dem/der Teilnehmer verbindlich zustande und der/die Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung.
§ 3 Bezahlung
Die Kosten für das Fernstudium bzw. die Veranstaltung sind im Prospekt und auf der Homepage aufgeführt.
Die Zahlung ist spätestens 2 Wochen vor Beginn des Fernstudiums oder der jeweiligen Einzelveranstaltung fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Eine Ratenzahlung der Studiengebühr ist auf Antrag möglich.
Bei Zahlungsverzug, werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Bei Ratenzahlungsvereinbarung ist der Gesamtbetrag bei Verzug von 2 Raten sofort gesamt fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich die Wolfacademy vor.
§ 4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer
Der/die Teilnehmer kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Wolfacademy oder beim Veranstalter.
Im Falle des Rücktritts kann die Wolfacademy oder der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten betragen:
- bei Studenten:
• bis sechs Wochen vor Beginn des Studienjahres 10 % des Entgelts für das Fernstudium
• bis zwei Wochen vor Beginn: 30 % des Entgelts für das Fernstudium
• bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn des Studienjahres sowie bei Abbruch des Studiums erfolgt keine Rückerstattung bzw. ist der gesamte Beitrag zu entrichten. Bei einem Abbruch des Studiums im Zeitraum der 5 Monate ist dies der gesamte Fernstudiumsbeitrag fällig.
Der/die Teilnehmerin kann bei Nichtteilnahme eine/n Ersatzteilnehmer stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der / die Teilnehmer und der Dritte als Gesamtschuldner für den Studien oder Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Die Hundeschule Wolfacademy kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmer widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Erklärt der/die Teilnehmer wegen einer schweren Erkrankung oder eines schweren Schicksalsschlages unverzüglich den Rücktritt und dokumentiert er / sie dies durch Vorlage geeigneter Unterlagen, besteht nach einer Einzelfallprüfung durch die Wolfacademy die Möglichkeit der gesamten Beitragsrückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen. Hierauf besteht aber kein Rechtsanspruch seitens des / der Zurücktretenden.
§ 5 Rücktritt durch die Hundeschule Wolfacademy
Die Wolfacademy kann vom Vertrag zurücktreten:
• Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4
AGB, wenn sich der/die Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel des Studiums odereiner Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
• Bis sechs Wochen vor Beginn des Studienjahres unter Rückerstattung des gesamten Studienbetrages, wenn die sich aus dem aktuellen Programmheft ergebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
• Wenn davon ausgegangen werden muss, dass der/die Student/in das Ausbildungsziel nicht erreichen wird.
• Bis zwei Wochen vor einer Einzelveranstaltung (Seminare, Praktika, Workshops und Hundewanderungen) wenn die erforderliche Teilnehmerzahl von zehn Teilnehmer nicht erreicht wurde.
• Bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren.
In den beiden letzten Fällen wird in Einvernehmen mit den Teilnehmern möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.
§ 6 Haftung der Hundeschule Wolfacademy
Die Wolfacademy haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den zweifachen Teilnahmepreis der Leistung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und / oder deren Hunden herbeigeführt werden.
§ 7 Mitwirkungspflicht
Der/die Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Hundeschule Wolfacademy oder dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
§ 8 Gewährleistung
Die Wolfacademy weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der / die Teilnehmerin es nicht schuldhaft unterlassen hat, der Wolfacademy einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der / die Teilnehmer zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der / die Teilnehmerin der Wolfacademy eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese von der Wolfacademy verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
§ 9 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 11 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
§ 12 Gerichtsstand
Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit Bad Arolsen (Amtsgericht) und Kassel (Landgericht) als vereinbart.

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