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Tierquälerei vom Staat gefördert?
In der Heimtierbranche gibt es nicht wenige Beispiele von Futtermitteln oder Zubehör, die nicht dem Tierschutz - bzw. Futtermittelgesetz entsprechen. Da von staatlicher Seite diesbezüglich nichts unternommen wird, richtete ich am 27. Dezember 1999 an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF), Bonn, ein Schreiben mit der Bitte, nachfolgende Annahmen zu bestätigen, richtig zu stellen und / oder zu ergänzen :
Tierschutzgesetz: Die Verantwortung für eine artgerechte Versorgung ob-liegt allein dem Tierhalter. Im Bereich Vogelheim (Käfig und Volieren) darf von Zoohandel, Supermärkten etc. Zubehör nach eigenem Ermessen - trotz bekannter Schädlichkeit zahlreicher Produkte - verkauft werden!
Futtermittelgesetz: § 1 verbietet Tierschädigung von Nutz - und Heimtieren und Verbrauchertäuschung durch Futtermittel. Gilt die im § 17 (5) ausge-sprochene Anzeigepflicht auch für Privatpersonen - falls nicht, sind Privat-personen hierzu berechtigt?
Aus der Antwort des Ministeriums vom 07.Februar 2000 soll folgendes auf-geführt werden:
Tierschutzgesetz: Tierschutzwidriges Zubehör darf vom Handel verkauft werden. Allein verantwortlich für verhaltensgerechte Unterbringung und Er-nährung der Tiere ist der Halter. Er muß hierfür über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. Anmerkung des Autors: Im Falle von Wellensittichen sind die Halter millio-nenfach Kinder und alte Menschen!
Futtermittelgesetz: Der private Endverbraucher ist zur Meldung tierschädi-gender Futtermittel und Verbrauchertäuschung gegenüber Ämtern und Be-hörden berechtigt. Anmerkung des Autors: Dort bleiben in der Regel die Meldungen unbearbeitet liegen!
Aus Sicht der bekanntgewordenen milden Umsetzung des Tierschutzgeset-zes in der Zoobranche zur Förderung dortiger Existenzgründungen und der Absicht des Staates, sich aus dem Verantwortungsbereich "Heimtier" zu-rückzuziehen, ist die Antwort verständlich.
Dazu passt: Wichtige Aufgaben des Staates sollen Verbände übernehmen. Und: Man versucht zu vermitteln, daß diese Verantwortungsübertragung sich dort in guten Händen befände. Diese Annahme ist falsch: Seit Jahren beschäftigen sich Verbände wegen unzureichender Gesetzgebung im Be-reich Tierschutz nur noch mit Nebenaufgaben, wie z.B. der Auflistung tier-schutzwidrigen Zubehörs. Solche Listen interessieren den Zoohandel kei-neswegs, weil sie den Verkauf behindern. Zusätzlich behindern Industrie und deren Verbände Tierschutzaufgaben, wie schriftlich von einem Tier-schutzverband bestätigt wurde.
Auf diese Weise schaden die vom Staat, der Industrie und dem Handel ein-geräumten Freiräume dem Gedanken vom Tierschutz, täuschen den Ver-braucher und schädigen die von ihm versorgten Tiere! Wie das BMELF wei-ter ausführt, ist eine Änderung der Situation in dieser Regierungsperiode nicht vorgesehen. In wie weit hieran überhaupt gedacht wird, läßt sich aus dem Schreiben des Bundesministeriums nicht ableiten. Angesichts der an wichtigen Veränderungen nicht interessierten Kreise hätte eine konkrete Aussage auch gewundert.
Anders stellt sich die Situation im Bereich des Futtermittelgesetzes dar. Dessen Zweck ist es, sicher zu stellen, daß durch Futtermittel die Gesund-heit der Tiere nicht beeinträchtigt und der Verbraucher vor Täuschung ge-schützt wird. Hierzu machte ich die Erfahrung, daß Behörden eingereichten Meldungen nicht nachgehen. Mangels anderer Erklärungen schiebt man Personalmangel vor. Tatsächlich mangelt es jedoch zusätzlich an Fachwis-sen und "Initiative". Hört man in Behörden ungern.
In der Heimtierbranche, speziell bei der privaten Vogelhaltung, kann und wird sich unter diesen Umständen nichts ändern. Ändern könnten sich hin-gegen die Mitgliederzahlen einiger Verbände.
Letztlich kommt man zu der Feststellung, daß Tierquälerei vom Staat geför-dert wird. Denn wer duldet, der fördert! Das BMELF hatte Gelegenheit, dieser Aussage zu widersprechen. Das BMELF tat dieses nicht.
Grunert
Geflügel-Börse 17/2000


